Allgemeine

Reisebedingungen

1. Allgemeines

RUSSIA-TOURS Jagdreisen GmbH (Wehminger Str. 14, D-31319 Sehnde) tritt als Reiseveranstalter auf. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Beschreibungen in dem vorliegenden Katalog 2015, den detaillierten Reiseprogrammen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Die von uns veranstalten Reisen beginnen ab dem Zielflughafen des Reiselandes, die Flugreise bis dahin ist nicht Bestandteil unserer Leistung. Durch die Angabe in der Reiseanmeldung können Sie uns beauftragen,  eine Flugbuchung bei der Fluggesellschaft Ihrer Wahl vorzunehmen oder auch weitere Leistungen, die in unserem Reiseprogramm nicht vorgesehen sind, wie z.B. zusätzliche Hotelübernachtungen usw., zu vermitteln.

2. Zahlungsbedingungen

Nach dem Erhalt Ihrer Reiseanmeldung senden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung zu, somit ist die Buchung für Sie und für uns verbindlich. Nach dem Erhalt unserer Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen fällig, der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Die Unterlagen werden Ihnen unverzüglich nach Zahlungseingang ausgehändigt. Ist von Ihnen der volle Reisepreis nicht bezahlt, besteht weder ein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen noch auf die Teilnahme an der Reise.
Der Flugpreis für eine von der RUSSIA-TOURS Jagdreisen GmbH vermittelte Flugreise ist nach Erhalt der Flugrechnung sofort fällig. 

3. Reiserücktritt durch den Kunden (storno)

Treten Sie vom gültigen Vertrag zurück, werden folgende Stornogebühren berechnet:
bis 60. Tag vor Reiseantritt: 5 % der Reisekosten;
60. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 15 % der Reisekosten;
30. bis 11. Tage vor Reiseantritt: 20 % der Reisekosten;
weniger als 10 Tage vor Reiseantritt: 50 % der Reisekosten;
am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 90 % der Reisekosten
Sämtliche sonstigen angefallenen Kosten (wie z. B. Visum, Flug, usw.) werden bei einer Stornierung grundsätzlich in Höhe ihres Anfalls berechnet.
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Russia-Tours Jagdreisen GmbH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Die Rücktrittserklärung sollte in schriftlicher Form erfolgen, das Eingangsdatum des Schreibens bei uns ist dann für die Berechnung der Stornogebühren maßgebend.

4. Kündigung wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: § 651 j (1) Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Als höhere Gewalt verstehen sich Zustände wie z. B. eskalierende politische Spannung, Krieg, Streik, Epidemien, innere Unruhen, hoheitliche Anordnungen, Zerstörung der Camps, Natur-katastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse sowie alle Ereignisse, die den Aufenthalt des Reisegastes negativ beeinträchtigen können.

5. Haftung

RUSSIA-TOURS Jagdreisen GmbH haftet im Rahmen der im Reisekatalog sowie dem detaillierten Reiseprogramm beschriebenen Leistungen, eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger im Reisegebiet, eine gewissenhafte Planung und Vorbereitung der Reise sowie korrekte Leistungsbeschreibung der Reise aufgrund einer sorgfältigen Auswertung der gewonnenen Erfahrungen zum Zeitpunkt des Prospektdrucks.
RUSSIA-TOURS Jagdreisen GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reiseteilnehmer vor Buchung informiert wird. Änderungen oder Abweichungen von den Prospektbeschreibungen während der Reise sind aufgrund der Art einer Bergwander- oder Reittour, einer Erlebnis- oder Abenteuerreise jederzeit möglich, da aufgrund von Wettereinbrüchen, Straßenverhältnissen, behördlicher Willkür, Schwierigkeiten mit örtlichen Transportmitteln im Reisegebiet u. a. der in der Prospektbeschreibung angegebene Reiseverlauf nicht garantiert werden kann. Die Prospektausschreibungen stellen insofern auch nur den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren.
Die Leiter der Touren sind in der Regel erfahrene Reiseführer oder ähnlich qualifiziert. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Wir sind bemüht, bei abgelegenen Bergwander- und Reittouren ärztliche Betreuung sicherzustellen. Medikamente, die Sie benötigen, müssen jedoch von Ihnen selbst in ausreichender Menge mitgenommen werden. Falls Sie eine Bergwander- oder Reittour aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig beenden bzw. unterbrechen müssen und ohne dass dies von der RUSSIA-TOURS Jagdreisen GmbH zu vertreten ist, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des betroffenen Reiseteilnehmers.

6. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung der RUSSIA-TOURS Jagdreisen GmbH für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung der RUSSIA-TOURS Jagdreisen GmbH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.
RUSSIA-TOURS Jagdreisen GmbH haftet in gleicher Weise auch für ihre Erfüllungsgehilfen. Ein Schadenersatzanspruch gegen die RUSSIA-TOURS Jagdreisen GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

7. Gewährleistung

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter vor Ort verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

8. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die Reiseleiter vor Ort sind nicht befugt, vom Reiseteilnehmer geltend gemachte Ansprüche mit Wirkung gegen die Russia-Tours Jagdreisen GmbH anzuerkennen.

9. Erhöhtes Risiko im Gebirge und bei Auslandsreisen

Alle Reisen werden von uns gewissenhaft vorbereitet. RUSSIA-TOURS Jagdreisen GmbH und unsere Partner vor Ort tun ihr Bestes, um Ihnen im Reisegebiet einen angenehmen Aufenthalt sowie eine erlebnisreiche Tour zu organisieren. Unsere Reisen finden abseits der Zivilisation statt und somit nur für Menschen mit Pionier- und Abenteuergeist zu empfehlen, für die eine  Tour durch die Wildnis einen besonderen Reiz ausmacht. Bei solchen  Touren vor allem in der Gebirgslandschaft besteht allerdings ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko, das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung der vom RUSSIA-TOURS Jagdreisen GmbH eingesetzten Reiseführer nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann.
Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung vorausgesetzt.
Wir sind uns aber sicher, wenn man mit richtiger Einstellung und Vorbereitung die gebuchte Reise antritt, dann bleibt diese in bester Erinnerung.

10. Versicherung

In dem Reisepreis ist keine Reise-Rücktrittskostenversicherung enthalten. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist dringend zu empfehlen, denn Sie können sich so bei begründetem Nichtantritt der gebuchten Reise gegen die Rücktrittskosten absichern. Zu empfehlen sind auch Abschlüsse einer Notfall-, Auslandskranken- und Reisegepäck-Versicherung oder einer entsprechenden Kombi-Versicherung. Gerne schließen wir für Sie die entsprechenden Versicherungen auf Wunsch ab.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der RUSSIA-TOURS Jagdreisen GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr, sofern es sich nicht um Körper- oder Gesundheitsschäden handelt und/oder der Schaden nicht grob fahrlässig von der RUSSIA-TOURS Jagdreisen GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
Der Reiseteilnehmer kann die RUSSIA-TOURS Jagdreisen GmbH nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen der RUSSIA-TOURS Jagdreisen GmbH gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgebend.

Stand: 02.01.2015
Druckfehler vorbehalten